Lebenslagen
Schule
2. Wechsel in eine andere Schulart
Wechsel von der Hauptschule in die Realschule
Wechselmöglichkeit ohne Prüfung
Hauptschüler |
Zeitpunkt des Übergangs |
der Wechsel erfolgt in die |
Voraussetzungen |
der Klasse 6 |
Ende des ersten Schulhalbjahres |
entsprechende Klasse der Realschule |
Bildungsempfehlung für die Realschule, das heißt in der Regel:
- in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "gut"
- im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0
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der Klassen 5 und 6 |
Ende des zweiten Schulhalbjahres |
nächsthöhere Klasse der Realschule |
Bildungsempfehlung für die Realschule, das heißt in der Regel:
- in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "gut"
- im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0
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der Klassen 7 und 8 |
Ende des ersten Schulhalbjahres |
entsprechende Klasse der Realschule |
- in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache jeweils mindestens die Note "gut"
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0
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der Klassen 7 und 9 |
Ende des zweiten Schulhalbjahres |
nächsthöhere Klasse der Realschule |
- in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache jeweils mindestens die Note "gut"
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0
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Wechselmöglichkeit mit Prüfung
Hauptschüler |
Zeitpunkt des Übergangs |
der Wechsel erfolgt in die |
Voraussetzungen |
der die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt |
Ende des ersten Schulhalbjahres |
entsprechende Klasse der Realschule |
- Aufnahmeprüfung für Schüler der Klassen 5 und 6 an zentral gelegenen Realschulen, die von der unteren Schulaufsichtsbehörde (in den Landkreisen: das Landratsamt und in den Stadtkreisen: das Staatliche Schulamt) bestimmt werden, ansonsten Aufnahmeprüfung der Realschule
- der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird
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der die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt |
Ende des zweiten Schulhalbjahres |
nächsthöhere Klasse der Realschule |
- Aufnahmeprüfung für Schüler der Klassen 5 und 6 an zentral gelegenen Realschulen, die von der unteren Schulaufsichtsbehörde bestimmt werden, ansonsten Aufnahmeprüfung der Realschule
- der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird
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