Lebenslagen
     Schule
          2. Wechsel in eine andere Schulart

Wechsel von der Hauptschule in die Realschule

Wechselmöglichkeit ohne Prüfung

Hauptschüler

Zeitpunkt des Übergangs

der Wechsel erfolgt in die

Voraussetzungen

der Klasse 6

Ende des ersten Schulhalbjahres

entsprechende Klasse der Realschule

Bildungsempfehlung für die Realschule, das heißt in der Regel:

  • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "gut"
  • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0

der Klassen 5 und 6

Ende des zweiten Schulhalbjahres

nächsthöhere Klasse der Realschule

Bildungsempfehlung für die Realschule, das heißt in der Regel:

  • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "gut"
  • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0

der Klassen 7 und 8

Ende des ersten Schulhalbjahres

entsprechende Klasse der Realschule

  • in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache jeweils mindestens die Note "gut"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0

der Klassen 7 und 9

Ende des zweiten Schulhalbjahres

nächsthöhere Klasse der Realschule

  • in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache jeweils mindestens die Note "gut"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0

Wechselmöglichkeit mit Prüfung

Hauptschüler

Zeitpunkt des Übergangs

der Wechsel erfolgt in die

Voraussetzungen

der die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt

Ende des ersten Schulhalbjahres

entsprechende Klasse der Realschule

  • Aufnahmeprüfung für Schüler der Klassen 5 und 6 an zentral gelegenen Realschulen, die von der unteren Schulaufsichtsbehörde (in den Landkreisen: das Landratsamt und in den Stadtkreisen: das Staatliche Schulamt) bestimmt werden, ansonsten Aufnahmeprüfung der Realschule
  • der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird

der die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt

Ende des zweiten Schulhalbjahres

nächsthöhere Klasse der Realschule

  • Aufnahmeprüfung für Schüler der Klassen 5 und 6 an zentral gelegenen Realschulen, die von der unteren Schulaufsichtsbehörde bestimmt werden, ansonsten Aufnahmeprüfung der Realschule
  • der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird